EU – Berufskraftfahrer LKW und BUS

EU-Berufskraftfahrer

Information zur Fahrerschulung nach dem BKrFQG

Seit dem 10.09.2009 dürfen Kraftfahrer/innen nur noch im gewerblichen Güterverkehr sowie im Werkverkehr eingesetzt werden, wenn sie zusätzlich zur Fahrerlaubnis (C1, C1E, C oder CE) eine Grundqualifikation sowie alle 5 Jahre eine 35- stündige Weiterbildung – 5 Tage nachweisen.                                                                                                                                                                                                                                                            Darüber hinaus müssen auch alle Kraftfahrer/innen seit dem 10.09.2008 auch im gewerblichen Personenverkehr zusätzlich zur Fahrerlaubnis (D1, D1E, D oder DE) eine Grundqualifikation sowie alle 5 Jahre eine 35- stündige Weiterbildung – 5 Tage nachweisen.

Das Bildungszentrum Grimma ist mittlerweile in allen Bundesländern behördlich zugelassen. Wir führen u.a. bundesweit Inhouse- Seminare durch  und kümmern uns auch um die Zulassung Ihrer Räumlichkeiten.                                                                                                                                           Förderung können sie beantragen beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Eine professionelle und fundierte Aus- & Weiterbildung bieten wir ihnen in allen Kursen zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer Dozenten macht das Lernen und Auffrischen von bereits gelerntem besonders einfach und unterstützt Sie bei Ihrer täglichen Arbeit.

Module mit Kenntnisbereichen im Überblick

Die Berufs­kraft­fahrer-Weiterbildung gliedert sich in 3 übergeordnete Kenntnisbereiche, welche zahlreiche Detailthemen gemäß der                      Anlage 1 des BKrFQV (PDF Seite 7-11) umfassen:

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
2. Anwendung der Vorschriften,
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik.

Im Rahmen der Weiterbildung werden die Detailthemen der Kenntnisbereiche zu 5 Modulen übergreifend zusammengefasst.  Diese sind:

Weiterbildung EU – Berufskraftfahrer/in im Güterverkehr

Inhalte der Weiterbildung:

Modul 1 – Eco Training: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a
Modul 2 – Anwendung der Vorschriften: Kenntnisbereich 2 / Punkt 2.1, 2.2
Modul 3 – Fahrsicherheit: Kenntnisbereich 3 / Punkt 3.1, 3.2, 3.5
Modul 4 – Schaltstelle Fahrer: Kenntnisbereich 3 / Punkt 3.3, 3.4, 3.6, 3.7
Modul 5 – Ladungssicherung: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.4

Gesamtdauer der Weiterbildung:
5 Tage = 7 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten pro Tag

Weiterbildung EU- Berufskraftfahrer/in im Personenverkehr

Inhalte der Weiterbildung:
Modul 1 – Eco Training: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.1, 1.3, 1.3a
Modul 2 – Markt und Image: Kenntnisbereich 2 / Punkt 3.6, 3.8
Modul 3 – Fahrsicherheit: Kenntnisbereich 3 / Punkt 1.2, 1.6, 2.3
Modul 4 – Anwendung der Vorschriften: Kenntnisbereich 3 / Punkt 2.1, 3.1, 3.2, 3.5
Modul 5 – Fahrgastsicherheit: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.5, 3.3, 3.4

Gesamtdauer der Weiterbildung:
5 Tage = 7 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten pro Tag


Zur Anmeldung können Sie  unser Kontaktformular nutzen. Wir sind selbstverständlich auch telefonisch für Sie erreichbar.

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