LKW-Ladekranführer (DGUV Grundsatz 309-003)

Ausbildung

Theoretische und praktische Ausbildung im sicheren Umgang mit dem LKW-Ladekran. Voraussetzungen für die Teilnahme an einer LKW-Ladekran-Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die körperliche und geistige Befähigung.

Ihre Abschlussprüfung legen Sie direkt bei uns ab.

Eine eingehende Unterweisung auf dem zu bedienenden LKW-Ladekran muss im Anschluss an die Ausbildung im Betrieb erfolgen.

Kursdauer: 2 Tage

Jährliche Auffrischung

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: „Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten.“

LadekranDas bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu halten. Für den Fahrer bedeutet es, sich jährlich stets weiterzubilden und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Denn mehr Wissen bedeutet auch erhöhte Arbeitssicherheit. Als Teilnehmer erhalten Sie zum Beispiel eine Unterweisung, Änderungen der Vorschriften werden aufgezeigt (falls erfolgt) und vorhandene Kenntnisse werden erneuert.

Kursdauer: 2 – 3 Stunden


Zur Anmeldung können Sie  unser Kontaktformular nutzen. Wir sind selbstverständlich auch telefonisch für Sie erreichbar.

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