Hebebühnenbediener (DGUV Grundsatz 308-004)

Kursinhalte

Theoretische Unterweisung:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitnehmerschutz
  • Umgangsvoraussetzungen
  • Umgang mit Hebebühnen
  • Inbetriebnahme/Sicheres Arbeiten
  • Wartung/Kontrollen

Praktische Unterweisung:

  • Tägliche Funktionskontrolle
  • Vorbereitung zum Aufbau der Hebebühne
  • Vollständiger Aufbau der Hebebühne
  • Bedienung der Hebebühne
  • Abstellen und Sicherung der Hebebühne
  • Transportfähigkeit herstellen/Fahrübungen

Kursdauer: 1 – 2 Tage

Jährliche Auffrischungskurse

Die Berufsgenossenschaften schreiben vor: „Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm beschäftigten Arbeitnehmer mit vorhandenem Fahrausweis eine jährliche Unterweisung erhalten.“

Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber dafür verantwortlich sind, Ihr Personal immer auf dem neuesten Stand zu halten. Für den Fahrer bedeutet es, sich jährlich stets weiterzubilden und vorhandenes Wissen zu vertiefen. Denn mehr Wissen bedeutet auch erhöhte Arbeitssicherheit. Als Teilnehmer erhalten Sie zum Beispiel eine Unterweisung, Änderungen der Vorschriften werden aufgezeigt (falls erfolgt) und vorhandene Kenntnisse werden erneuert.

Kursdauer: 2 – 3 Stunden


Zur Anmeldung können Sie  unser Kontaktformular nutzen. Wir sind selbstverständlich auch telefonisch für Sie erreichbar.

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