Beschleunigte Grundqualifikation für LKW- und Busfahrer

Vorbereitungskurs Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG

Erfolgreich zur IHK-Prüfung und zum Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wer im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t oder im Personenverkehr mit Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen tätig sein möchte, benötigt die erforderliche Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) – Beschleunigte Grundqualifikation.

Unser Vorbereitungskurs bietet Ihnen eine zielgerichtete Prüfungsvorbereitung mit umfassenden Fachkenntnissen und praxisorientierten Inhalten. Sie erhalten eine fundierte Vorbereitung in allen relevanten Bereichen – von gesetzlichen Vorschriften über Fahrzeugtechnik und Ladungssicherung bis hin zu Verkehrssicherheit und wirtschaftlichem Fahren.
Damit werden Sie optimal auf die IHK-Prüfung sowie den Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) vorbereitet.

Kurstermine

Für wen ist die Beschleunigte Grundqualifikation erforderlich?

Die Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz wird benötigt, wenn gewerbliche Fahrten auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden und Fahrzeuge der Klassen C1, C1E, C oder CE sowie D1, D1E, D oder DE eingesetzt werden.

Wenn Sie Ihren LKW-Führerschein nach dem 10.09.2009 oder Ihren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 erworben haben, müssen Sie in der Regel die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) absolvieren, um gewerbliche Fahrten durchführen zu dürfen.

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN), der die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 ersetzt.

  • Die Grundqualifikation betrifft insbesondere:
  • LKW-Fahrerinnen und LKW-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr
  • Beschäftigte im Werkverkehr, wenn das Führen eines Kraftfahrzeugs einen wesentlichen Bestandteil ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt
  • Unternehmen, die Mitarbeitende für den Einsatz als Berufskraftfahrer qualifizieren möchten
  • Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die ihre bestehende Qualifikation erweitern oder den Einsatzbereich wechseln möchten
  • Personen, die beruflich in den LKW- oder Busbereich einsteigen möchten

Hierzu gibt es drei mögliche Qualifizierungswege nach dem BKrFQG:

  • Dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer
  • Erwerb der Grundqualifikation
  • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

Dreijährige Berufsausbildung

Durch eine dreijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer mit erfolgreicher Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) erwerben Sie den anerkannten Berufsabschluss „Berufskraftfahrer“.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst:

  • 130 Unterrichtseinheiten Theorie
  • 10 Unterrichtseinheiten praktische Ausbildung

Der Kurs dauert im Vollzeitmodell etwa vier Wochen und schließt mit einer 90-minütigen Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Nach erfolgreichem Abschluss wird der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als Qualifikationsnachweis ausgestellt.

Die Prüfungssprache ist deutsch. Der Referentenentwurf zur Änderung der BKrFQV vom Januar 2026 sieht vor, dass die Prüfung künftig auch in den Sprachen Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch abgelegt werden können soll.

Eine Musterprüfung der beschleunigten Grundqualifikation im Bereich Güterverkehr können Sie bei der Industrie und Handelskammer gratis herunterladen.

Unsere Kursvarianten zur beschleunigten Grundqualifikation

Je nach Ihren persönlichen Voraussetzungen bieten wir unterschiedliche Kursvarianten an. Die passende Variante richtet sich nach Ihrer bisherigen Qualifikation und Berufserfahrung.

Variante Für wen geeignet? Voraussetzung Schulungsumfang IHK-Prüfung
Neueinsteiger Personen, die erstmalig als Berufskraftfahrer tätig werden möchten Keine bisherige Berufskraftfahrerqualifikation vorhanden 140 Unterrichtsstunden inkl. 10 Stunden fahrpraktischer Ausbildung 90 Minuten
Quereinsteiger Personen mit vorhandenen Kenntnissen oder Erfahrungen im Güter- oder Personenverkehr Bereits vorhandene berufliche Erfahrung bzw. Qualifikation im entsprechenden Bereich 96 Unterrichtsstunden inkl. 10 Stunden fahrpraktischer Ausbildung 60 Minuten
Umsteiger Bereits qualifizierte Berufskraftfahrer mit Wechsel zwischen Güter- und Personenverkehr Vorhandene Qualifikation im Güter- oder Personenverkehr 35 Unterrichtsstunden inkl. 2,5 Stunden fahrpraktischer Ausbildung 45 Minuten

Ihre Möglichkeiten bei uns

Absolvieren Sie Ihre beschleunigte Grundqualifikation bei uns:

  • VollzeitkursIntensiver Unterricht in Präsenz – Abschluss innerhalb von ca. vier Wochen
  • Berufsbegleitender Abendkurs – Durchführung innerhalb von ca. zehn Wochen möglich
  • Online-Schulung – virtuelle Präsenzschulung mit Dozenten

Flexible Einstiegstermine nach Absprache möglich.

Mindestalter für LKW

Fahrerlaubnisklasse Beschleunigte Grundqualifikation Grundqualifikation / Ausbildung Berufskraftfahrer
C / CE in der Regel 21 Jahre je nach Ausbildungsweg ab 18 Jahren möglich
C1 / C1E in der Regel 18 Jahre je nach Ausbildungsweg ab 18 Jahren möglich

Das erforderliche Mindestalter kann vom konkreten Ausbildungsweg und der Fahrerlaubnisklasse abhängen.

WEITERBILDUNG DER KRAFTFAHRER

Nach erfolgreicher Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation muss der Fahrer für den gewerblichen Personen-, Werk- oder Güterkraftverkehr im Fünf-Jahres-Rhythmus eine 35-stündige Weiterbildung, die sogenannten 5 BKF-Module, gemäß BKrFQG besuchen.

Kurstermine BKF Weiterbildung

Förderung

Unsere Kurse können gefördert werden durch:

Weitere Informationsquellen finden Sie auf der Förderdatenbank der Bundesregierung.

Fördermöglichkeiten ansehen

Hinweis:
Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters werden nicht angenommen.

Wer benötigt keine Grundqualifikation?

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein sogenannter Besitzstand. Personen, die den LKW-Führerschein vor dem 10.09.2009 oder den Bus-Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen in der Regel keine Grundqualifikation neu erwerben.

Die regelmäßige Weiterbildung nach dem BKrFQG bleibt jedoch weiterhin verpflichtend.

Ausnahmen können beispielsweise für Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h oder unter bestimmten Voraussetzungen für die sogenannte Handwerkerregelung gelten.

Ob eine Ausnahme vorliegt, sollte im Einzelfall geprüft werden.


Zur Anmeldung können Sie  unser Kontaktformular nutzen. Wir sind selbstverständlich auch telefonisch für Sie erreichbar.

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